Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln sind offiziell in der Europäischen Union Ende 2006 in Kraft getreten.
Die Umsetzung in deutsches Recht wird durch die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) für die "zweite Säule" von Basel II sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV) für die "erste" und "dritte Säule" von Basel II erfolgen.
Dies betrifft das Risiko-Controlling von Eigenmittelbestimmung im Kreditgeschäft und sichert die Bereitstellung von Auswertungen für Risikocontrolling, elektronische Prozess- Unterstützung und Überwachung.
Basel II ist für die E-Mail-Archivierung dahingehend relevant, da E-Mails, wie in der GDPDU festgelegt, als Handelbriefe eingestuft werden und somit Dokumente sind, die für die Bewertung des Unternehmens von Bedeutung sind.