Rechtliche Grundlagen |
Zusammengefasst:
Gestattet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, den Arbeitsplatzrechner auch zum privaten E-Mail-Verkehr zu nutzen und E-Mails, die von den Mitarbeitern nicht unmittelbar nach Eingang oder Versendung gelöscht werden, im Posteingang oder -ausgang zu belassen oder in anderen auf lokalen Rechnern oder zentral gesicherten Verzeichnissen des Systems abzuspeichern, unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf diese Datenbestände dementsprechend nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses.
LArbG Berlin-Brandenburg Az. 4 Sa 2132/10, Urteil vom 16.02.2011
Mit Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 dürfen rückwirkend ab 1. Juli 2011 auch Rechnungen ganz ohne die bisherige aufwändige Signatur auf elektronischem Wege verschickt werden!
Die deutsche Wirtschaft spart hierdurch bis zu 4 Milliarden € im Jahr.
Allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass sowohl der Absender als auch der Empfänger die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleisten müssen.
Nichts leichter als das:
Mit der EMA® E-Mail Archive Appliance® werden die ein- und ausgehenden e-mails rechtskonform archiviert! Und durch eine Kombination aus fortgeschrittener Signatur mit elektronischem Zeitstempel sowie Verschlüsselung werden die Daten vor nachträglicher Manipulation geschützt. Und dies ohne dass Mehraufwand für den Nutzer entsteht
Mehr noch: Die EMA®-Produkte, die als fertig konfigurierte, sofort einsetzbare Appliances ausgelegt sind, decken die rechtskonforme Archivierung ALLER geschäftlich relevanten Informationen ab, von e-mails über Files, gedruckte und gescannte Dokumente bis hin zu Telefon- und Sprachdaten.
QKomm Info-Service zum Steuervereinfachungsgesetz 2011
Bundesfinanzministerium: Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung