Nicht nur im geschäftlichen Briefverkehr bedürfen viele Dokumente einer handschriftlichen Unterschrift, um rechtswirksam zu werden. Bei elektronischen Briefen (e-mails) ist dies nicht möglich. Um dennoch eine e-mail bzw. die Dateianhänge eindeutig einem Urheber zuordnen zu können, verwendet man die elektronische Signatur, die auch digitale Signatur oder elektronische Unterschrift genannt wird.
Des weiteren können nachträgliche Änderungen an den Daten festgestellt werden.
Somit ist die elektronische Signatur ein wichtiger Beitrag zum Thema "eSecurity", der Sicherheit im elektronischen Datenverkehr.
Die elektronische Signatur ermöglicht also eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation, wie dies das "Signaturgesetz" (SigG) sowie die "Signaturverordnung" (SigV) festlegen.
Bei welchen Rechtsgeschäften welche Art der elektronischen Signatur verwendet werden muss, ist im "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB §§ 125 ff) ersichtlich.
Auf europäischer Ebene wird der Einsatz der elektronischen Unterschrift durch die "EU-Richtlinie zur digitalen Signatur" geregelt.
Signaturgesetz (SigG) 1997 | Signaturgesetz (SigG) 2001 | Signaturverordnung (SigV) 1997 | Signaturverordnung (SigV) 2001 | Formanpassungs- gesetz |
EU-Richtlinie |
Mithilfe der elektronischen Signatur kann sichergestellt werden, dass der jeweilige Partner auch tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt. Ebenso kann auch die Integrität der übertragenen Daten garantiert werden, da etwaige Datenmanipulationen für die Kommunikationspartner ersichtlich werden.
Elektronische Signaturen können sowohl im privaten Bereich als auch im geschäftlichen Anwendung finden. So z.B. im E-Commerce, bei Finanzdienstleistungen im Internet, in der geschäftlichen Kommunikation, zur Sicherheit von Informationen aus dem Internet sowie bei der Datensicherheit bzw. im Datenschutz.
Die elektronische Signatur ist die Grundvoraussetzung für den elektronischen Geschäftsverkehr. Im wirtschaftlichen Bereich sind dies nicht nur Warenbestellungen, Auftragserteilungen, elektronische Zahlungsüberweisungen, Übermittlung von Handelsdokumenten und Steuerdaten sowie sonstige Geschäftsprozesse, sondern auch die Archivierung von Daten und Informationsverbreitung. Ebenso werden Verträge elektronisch geschlossen.
Aber auch in der öffentlichen Verwaltung spielt die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit, und damit die elektronische Signatur, eine besondere Rolle. Transaktionen der öffentlichen Verwaltung zum Bürger und zur Wirtschaft können elektronisch getätigt werden; interne und externe Verwaltungsvorgänge und Verwaltungsleistungen können durchgehend elektronisch und damit ohne Medienbruch erfolgen (eGovernment).
Im Bankenbereich soll die elektronische Signatur den Zahlungsverkehr absichern. Dies umfasst die Beziehung zwischen der Bank und den Kunden sowie den Geldinstituten untereinander.
Auch im Gesundheitswesen werden hoch vertrauliche Informationen behandelt. Patientenkarteien, Kranken- und Laborberichte, Diagnosen und Ausweise (Notfall-, Dialyse- und sonstige Ausweise müssen sicher verwahrt werden. Die gesamte medizinische Kommunikation, auch Abrechnungen und Rezepte, bedürfen des Einsatzes der elektronischen Signatur.
Voraussetzung für eine personengebundene elektronische Signatur ist die persönliche Signaturkarte, auf der vom Trust-Center das persönliche Zertifikat gespeichert wurde, ebenso der persönliche sowie ein öffentlicher Schlüssel. Eine Software zur Ansteuerung der Signaturkarte sowie ein Kartenlesegerät und nach Wunsch noch weitere Zusatztools runden das Paket ab.
Elektronische Signaturen bzw. Signaturkarten sind u.a. erhältlich bei:
Weiterführende Links: